Darmstädter Sozialdezernentin kümmert sich nicht um Betrug am Steuerzahler durch Asylsuchende

Mehr und mehr seriöse Zeitungen in Deutschland und im Ausland hatten darüber berichtet, dass viele „Unbegleitete Minderjährige Asylsuchende“, sogenannte UMAs, bewusst falsche Altersangaben machen, um sich große Vorteile zu verschaffen. Sie geben ihr Alter bewusst zu niedrig an, damit sie mit weit überproportionalen Kosten des deutschen Staates betreut werden müssen und außerdem im Falle von Kriminalität nur nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können.

Gefälschte Altersangaben

Die AfD hatte daher beantragt, dass die Sozialdezernentin Akdeniz untersuchen lässt, ob und in welchem Maße dies auch in Darmstadt zutrifft. Sie hatte daher den folgenden Antrag gestellt:

Der Magistrat wird gebeten, die Altersangaben von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, die die Stadt Darmstadt betreut, selbst zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, soweit dies durch andere Stellen wie die hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen gemacht werden kann oder soll. Dies sollte in begründeten Fällen – z. B. bei großer Abweichung zwischen sogenannter qualifizierter Inaugenscheinnahme und den Angaben der jungen Menschen – auch mit medizinischen Methoden gemacht werden.

Es hat sich nämlich bei der Überprüfung von Altersangaben von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (sog. UMA) in deutschen Bundesländern wie dem Saarland oder in Ländern wie Österreich sowie anderen europäischen Ländern wie Großbritannien und Dänemark herausgestellt: Diese Angaben der UMAs waren in hohem Maße unzuverlässig oder bewusst falsch und stellten einen Betrug am Steuerzahler dar. Rund jeder 3. sogenannte UMA hatte die Behörden belogen.“

Zuvor hatte die AfD im Stadtparlament eine umfangreiche große Anfrage der AfD-Fraktion zu Altersangaben von Flüchtlingen gestellt, die im Februar 2018 von Stadträtin Akdeniz beantwortet worden war. Allerdings höchst unvollständig und ausweichend. Bei dieser Beantwortung der AfD-Fragen hatte sich herausgestellt, dass in Darmstadt 217 Geflüchtete im Rahmen von Hilfen zur Erziehung betreut werden. Von diesen waren aber nur in 15 Fällen Dokumente mit einer Altersangabe vorgelegt worden. Also nur 7 %.

Hier zeigte sich die allgemein bekannte Strategie der – leider muss man das sagen – Mehrzahl der Zuwanderer, ihre Pässe und andere Dokumente nicht mitzubringen oder einfach wegzuwerfen. Denn damit gewinnen Sie viel Zeit für die Einwanderung. Die Antwort auf die Anfrage der AfD ergab, dass von den Sozialbehörden in Darmstadt dennoch in keinem Fall bisher eine medizinische Altersfeststellung durch eine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung angeordnet worden war; und das, obgleich man aus anderen großangelegten Überprüfungen weiß, dass 30 bis 40 Prozent der Altersangaben der sog. UMAs falsch waren.

Der Antragsteller für die AfD, Wolfgang Schöhl, begründete den Antrag auf nachträgliche Überprüfung mit folgenden Worten: „Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, dass Minderjährige eine besondere Zuwendung und auch besondere und auch teurere Betreuung durch Sozialarbeiter oder deutsche Familien bekommen. Aber diese besondere Zuwendung wurde wohl in zahlreichen Fällen ausgenutzt – ohne Berechtigung.
Wenn man die Fehler betrachtet, die mittlerweile aus dem BAMF bekannt wurden, so kann man annehmen, dass auch Jugendämter und Erstaufnahmeeinrichtungen in Darmstadt durch den Ansturm von Zuwanderern und Asylanten überfordert waren. Aber d. h. ja nicht, dass man nicht im Nachhinein auch einige Maßnahmen noch einmal überprüfen könnte. Dazu gehört unserer Meinung nach auch die Altersfeststellung in begründeten Fällen.“

Desinteresse der Behörden fordert Betrug am Steuerzahler heraus

Eine Altersfeststellung durch entsprechend qualifizierte Ärzte oder Zahnärzte ist mit verschiedenen Verfahren mit hoher Zuverlässigkeit und mit einer Fehlerabweichung von nur ein bis zwei Jahren möglich. Voraussetzung ist jedoch eine körperliche Untersuchung einschließlich einer (mit sehr geringer Strahlenbelastung verbundenen) Röntgenaufnahme. Solchen Röntgenuntersuchungen müssen sich mit großer Selbstverständlichkeit und Häufigkeit auch deutsche Krankenversicherte unterziehen, wenn sie die Unterstützung ihrer Krankenkassen in Anspruch nehmen wollen.

Dennoch hatte die Sozialdezernentin Barbara Akdeniz schon in ihrer Antwort auf die ursprüngliche Anfrage und dann auch auf den Antrag in der letzten Stadtverordnetenversammlung ein solches Verfahren rundweg und ohne triftige Begründung abgelehnt.  Und das, obgleich es zum Beispiel im Saarland seit längerem eine generelle Pflicht ist, und seit kurzem auch im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg. Man will bei den rot-rot-grünen Parteien anscheinend nicht das gleiche von den Zuwanderern verlangen, was man von Deutschen verlangt.

Die AfD begründete im Stadtparlament auch den wirtschaftlichen Schaden, der durch die Duldung eines solchen Verhaltens für den deutschen und auch für den Darmstädter Steuerzahler entsteht:

Ein erheblicher Schaden, wenn bei der Altersangabe betrogen wird, entsteht für die öffentlichen Kassen und damit für den Steuerzahler auch in Darmstadt. Auch insoweit, als das weit überhöhte Betreuungsgeld vom Land Hessen ersetzt wird. Die Darmstädter zahlen eben auch Landessteuern. Denn ein unbegleiteter Minderjähriger Flüchtling kostet ein rund das Sechsfache dessen, was ein Nicht-Minderjähriger den Sozialstaat kostet. In der Stadt Leipzig wurden solche Kosten berechnet und lagen bei rund 4000 € pro Monat und Flüchtling. In anderen Städten wie Berlin waren die monatlichen Zahlungen sogar rund 5000 € pro Monat .

Krasser Verstoß gegen die soziale Gerechtigkeit

Der Verzicht auf eine sorgfältige Prüfung führt also zu grober Steuerverschwendung und damit unter anderem zur Verdrossenheit der ehrlichen Darmstädter Steuerzahler. Aber er führt auch zu einer großen Ungerechtigkeit, wie die Antragsteller Dr. Wolfgang Schöhl und sein Kollege Günter Zabel vorrechneten:

„Die Mittel, die für nicht berechtigte unbegleitete Flüchtlinge ausgegeben werden, stehen nicht mehr anderen Bedürftigen zur Verfügung. Dazu gehören viele der rund 2 Millionen Kinder in Deutschland, von denen auch in Darmstadt viele von Hartz IV leben und deren Zahl zunimmt. Für Gesamt-Hessen waren dies nach Statista 2018 immerhin jedes 7. Kind  unter 18 Jahren. In Darmstadt dürfte das ähnlich sein.

Hier noch Zahlen zum Vergleich zwischen den Gesamtkosten für UMAs (4000 Euro oder mehr pro Monat) und dem Hartz-IV-Satz:
Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz betrug Ende 2017 409 Euro für alleinstehende Erwachsene und bis zu 311 Euro für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt noch der Anspruch auf Übernahme angemessener Wohnkosten. Aber dennoch stehen die unbegleiteten minderjährigen Zuwanderer um ein Vielfaches besser da als Kinder und Jugendliche, die schon hier leben.“

Außerdem stelle der jetzige Zustand eine Ungerechtigkeit gegenüber alleinerziehenden Müttern und alten Menschen dar, deren Rente manchmal nach einem langen Leben der Kindererziehung und Einzahlung in die Sozialkassen nicht ausreicht; und die ebenfalls begrenzt vom Staat unterstützt werden, allerdings zu sehr viel geringeren Sätzen. All diese Menschen müssen nach deutschem Recht ihre wirtschaftliche Situation und ihr Alter eindeutig prüfen lassen. Nicht aber die unbegleiteten sogenannten minderjährigen Asylsuchenden.

Es ist also nach Meinung der AfD-Darmstadt auch nichts weiter als eine Frage der Gerechtigkeit, dass bei den Unbegleiteten Minderjährigen Asylbewerbern eine sorgfältige Prüfung ihrer Ansprüche erfolgt. Nicht nur die Sozialdezernentin Akdeniz für die Grünen, sondern auch die anderen Parteien im Darmstädter Stadtparlament schlossen sich ihr ohne Begründung an. Die AfD blieb daher alleine mit ihrem Antrag.

Fazit: Falls in Darmstadt – wie in anderen Ländern – rund 1/3 der UMAs zu Unrecht das hohe Betreuungsgeld beziehen, so beträgt der Schaden für den Darmstädter Steuerzahler rund 3 Millionen € pro Jahr. Seit 2015 also bald rund 10 Millionen Euro, wie die Antragsteller Wolfgang Schöhl und Günter Zabel errechnet haben.

So viel Geld verschleudert – das ist aber für die anderen Darmstädter Parteien kein Grund, etwas daran zu ändern. Nur für die AfD.  Leider wurde sie aber unter der Führung der Grünen Sozialdezernentin Akdeniz mal wieder überstimmt.


 

Was mag der Grund sein, dass so eine Verschwendung von Steuermittel in Darmstadt geduldet wird, fragt sich nach der Abstimmung die AfD in Darmstadt?

Wahrscheinlich vor allem dieser: Die hier schon lebenden Landsleute der Zuwanderer sind seit Jahren vor allem Wähler der von Rot-Rot-Grün; und die Neuzuwanderer sollen eines Tages ebenfalls diese zu ihnen überaus großzügigen Parteien wählen, sobald sie einmal Wahlrecht haben. Dies ist eine lohnende Investition dieser Parteien in ihre Zukunft – aber auf Kosten aller Steuerzahler. Und die großen Sozialverbände einschließlich der Kirchen und der Soziallobby wie ProAsyl machen gerne mit, denn so gut wie in diesen Jahren waren sie noch nie beschäftigt.

Wie das im einzelnen geht, hat auf 250 Seiten sehr kenntnisreich der Autor Udo Ulfkotte beschrieben in seinem Buch: die Asylindustrie – wie Politiker, Journalisten und Sozialverbände von der Flüchtlingswelle profitieren. Hier der Link zu den interessantesten Rezensionen auf Amazon: Rezensionen bei Amazon

PS:
Wenige Tage, nachdem Schöhl und Zabel den Antrag in der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen hatten, meldete die Zeitung die WELT, dass der grüne Tübinger Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, genau dasselbe gefordert hatte wie die AfD in Darmstadt. Nur  etwas weniger höflich als diese.

Und dass die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg wegen dieses Missstandes umgehend beschlossen hat, dass die Altersfeststellung für alle minderjährigen Asylsuchenden im Lande Pflicht wird. Andernfalls werden sie wie Erwachsene behandelt. Hier der Artikel: Minderjaehrige Asylbewerber muessen bei Altersfeststellung kooperieren

 

 

 

 

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