Auf dieser Seite finden Sie alle Anfragen, die die AfD-Fraktion Darmstadt seit 2016 im Stadtparlament gestellt hat. Anfragen sind ein wichtiges parlamentarisches Instrument, mit dem wir die Stadtregierung zu Auskunft und Transparenz verpflichten.
22.06.2026 Sozialwohnungen
Frage 1:
Innerhalb der Dringlichkeitsstufen gemäß den Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt: Gibt es ein internes Ranking oder eine Priorisierung zwischen den einzelnen Kategorien innerhalb dieser Stufen?
Antwort:
Wie in den gültigen Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt ist, erfolgt eine Priorisierung nach den Dringlichkeitsstufen und danach nach den Punkten 1a, 1b und 1c.
Frage 2:
Falls ja, wie wird dieses angewendet, und welche Kriterien entscheiden über die Reihenfolge?
Antwort:
Vorrangig ist die Bedienung der Dringlichkeitsstufen 1 und 2 gegeben. Es wird bei jedem Angebot erneut unter Beachtung der bisherigen Mietendenstruktur des Hauses und unter Abwägung der sozialen Komponenten der Bewerbenden ein Angebot erteilt.
Frage 3:
Wie viele Haushalte wurden im Jahr 2025 insgesamt in den Dringlichkeitsstufen 1a, 1b und 1c vermittelt?
Antwort:
Es konnten insgesamt 678 Haushalte im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden. In der folgenden dezidierten Aufstellung sind Doppelnennungen möglich.
Frage 4:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die zur Räumung der bisherigen in Darmstadt befindlichen Wohnung rechtskräftig gerichtlich verpflichtet sind?
Antwort:
In 2025 wurde kein Haushalt aus diesem Bereich in eine Wohnung vermittelt.
Frage 5:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die in Darmstadt leben, über keinen eigenen Wohnraum verfügen und zur Vermiedung von Obdachlosigkeit durch die Obdachlosenbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt untergebracht worden sind?
Antwort:
Es konnten 172 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 6:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die zuvor im Frauenhaus Darmstadt Unterkunft gefunden haben, oder nachweislich in Darmstadt wohnhaft waren und aufgrund von Gewalterfahrung außerhalb in einem Frauenhaus Unterkunft gefunden haben?
Antwort:
Es konnten fünf Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 7:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die in Darmstadt leben, über keinen eigenen Wohnraum verfügen und bei Verwandten oder Bekannten vorübergehend untergekommen sind?
Antwort:
Es konnten 67 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 8:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die aus stationären oder teilstationären Maßnahmen oder Einrichtungen in Darmstadt entlassen werden und über keinen eigenen Wohnraum verfügen bzw. nachweislich nicht mehr in ihre in Darmstadt befindliche Wohnung zurückkehren können?
Antwort:
Es konnten sieben Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 9:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die nach einer Trennung oder Scheidung die bisherige gemeinsame Wohnung in Darmstadt verlassen müssen?
Antwort:
Es konnten 13 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 10:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die getrennt voneinander wohnen (eine/r der Bewerbenden muss bereits in Darmstadt wohnhaft sein) und einen gemeinsamen Haushalt in Darmstadt begründen wollen?
Antwort:
Es konnten 27 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 11:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Geflüchtete mit Zuweisung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, für die eine Unterbringungsverpflichtung besteht?
Antwort:
Es konnten 127 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden. Hierbei handelt es sich selbstverständlich nur um anerkannte Geflüchtete, da Menschen mit Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) keinen Anspruch auf die Vermittlung einer sozial geförderten Wohnung haben.
Frage 12:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die in einer zu großen sozial geförderten Wohnung in Darmstadt leben und in eine kleinere Wohnung umziehen möchten (Wohnungstausch)?
Antwort:
Es konnten fünf Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 13:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, denen Wohnungsverlust in Darmstadt durch form- und fristgerechte Kündigung droht?
Antwort:
Es konnten 21 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 14:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die ihre Wohnung in Darmstadt nachweislich aufgrund schwerwiegender Erkrankung aufgeben müssen?
Antwort:
Es konnten 101 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 15:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die in Darmstadt wohnen und wegen zu hoher Mietkosten registriert wurden (Grundmiete, Betriebskosten überschreitet die Grenzen der Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII)?
Antwort:
Es konnten 31 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 16:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die in Darmstadt wohnhaft sind und über ungenügenden Wohnraum verfügen (z. B. bei 1 Person weniger als 30 m², bei 2 Personen weniger als 45 m², bei 3 Personen weniger als 55 m², bei 4 Personen weniger als 65 m², plus 5 m² pro weitere Person, oder zwei Zimmer weniger als für die Familiengröße angemessen)?
Antwort:
Es konnten 136 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 17:
Wie viele Zuweisungen entfielen im Jahr 2025 auf Bewerbende, die aktuell in einer sozial geförderten Wohnung in Darmstadt leben und aufgrund der Familiengröße für eine größere Wohnung berechtigt sind?
Antwort:
Es konnten 63 Haushalte aus diesem Bereich im Jahr 2025 in eine Wohnung vermittelt werden.
Frage 18:
Wie viele sozial geförderte Wohnungen wurden im Jahr 2025 insgesamt in Darmstadt zugeteilt?
Antwort:
Hier erfolgte bereits eine Beantwortung unter der Frage 3.
Frage 19:
Wie viele sozial geförderte Wohnungen wurden in den Jahren 2024 und 2025 gebaut bzw. neu bezogen?
Antwort:
Durch Wohnungsneubau konnten im Jahr 2024 insgesamt 276 neue sozial geförderte Wohnungen bezogen werden. Im Jahr 2025 konnten 424 neue sozial geförderte Wohnungen bezogen werden.
Frage 20:
Wie hoch war die Gesamtzahl der zum 31.12.2025 registrierten wohnungssuchenden Haushalte, und wie viele davon konnten im Jahr 2025 nicht vermittelt werden?
Antwort:
Die Gesamtzahl aller im Jahr 2025 registrierten Haushalte wird statistisch nicht erfasst. Es werden nur Stichtagsstatistiken abgebildet, so waren es zum Beispiel 3.023 Haushalte zum 01.01.2025, 2.976 Haushalte zum 01.07.2025, 3.092 Haushalte zum 01.12.2025 und 3.131 Haushalte zum 31.12.2025 wohnungssuchend gemeldet. Die Anzahl der Vermittlungen in Höhe von 678 Haushalten wurde unter der Frage 3 beantwortet, sodass die Differenz zu den jeweiligen Stichtagswerten – spätestens zum 31.12.2025 – die jeweilige Anzahl der nicht vermittelten Haushalte darstellt.
Frage 21:
Welche Faktoren (z. B. soziale Lage, Wartezeit, Haushaltsgröße) haben den größten Einfluss auf die Entscheidung, welcher Haushalt eine Wohnung erhält, insbesondere bei Konkurrenz innerhalb derselben Kategorie oder Dringlichkeitsstufe?
Antwort:
Die Beantwortung dieser Frage ist überwiegend bereits in Frage 2 erfolgt. Zusätzlich spielen die persönlichen Vorgaben der Suchkriterien durch die Wohnungssuchenden ausschlaggebende Rolle. Unter Abwägung der Dringlichkeit und unter Beachtung der sozialen Komponenten erfolgen dann die entsprechenden Angebotsteilungen. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt grundsätzlich über die Vermietenden.
Frage 22:
Werden die Registrier- und Vergaberichtlinien (Stand: 03.11.2020) in der aktuellen Praxis vollständig eingehalten?
Antwort:
Gemäß § 18 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) in Verbindung mit § 5a Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) zählt die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Die Registrier- und Vergaberichtlinien werden vollumfänglich angewandt und eingehalten.
Frage 23:
Falls Abweichungen im Jahr 2025 auftraten, welche Gründe lagen vor, und wie häufig waren diese Ausnahmen?
Antwort:
Unter Anwendung der gesetzlichen Vorgaben und der Registrier- und Vergaberichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt gab es im Jahr 2025 keine Abweichungen.
Link zur Anfrage: https://darmstadt.gremien.info/petition?id=2193
22.04.2026 Bezahlkarte
Frage 1: Wann ist mit der Einbringung einer Magistratsvorlage zur Bezahlkarte zu rechnen?
Antwort: Eine Magistratsvorlage zur Umsetzung der Bezahlkarte für Asylsuchende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, auf Weisung des Landes Hessen, befindet sich im Geschäftsgang. Diese wird gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2026 nochmals angepasst (Auswertung der Erfahrungen stadt- und hessenweit zum 01.01.2027).
Frage 2: Wie viele Personen sind in Darmstadt voraussichtlich von der Einführung betroffen?
Antwort: Aktuell beträgt das Zuweisungssoll für die Wissenschaftsstadt Darmstadt drei Personen wöchentlich, wovon Asylsuchende nach § 3 Absatz 3 Asylbewerberleistungsgesetz ab dem Zeitpunkt der Umsetzung die Bezahlkarte erhalten werden.
Frage 3: Ist vorgesehen, die Bezahlkarte nur neu ankommenden Geflüchteten auszugeben oder auch bereits in Darmstadt beziehungsweise im Leistungsbezug befindlichen geflüchteten Personen?
Antwort: Die Leistungsgewährung durch die Bezahlkarte ist für den in der Weisung des Landes Hessen verpflichtend bestimmten Personenkreis der Asylsuchenden nach § 3 Absatz 3 Asylbewerberleistungsgesetz im Kontext von Ziffer 1.2 der Weisung vorgesehen. Eine Erweiterung der Leistungsgewährung auf Bestandsfälle erfolgt nicht (siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2026).
Frage 4: Falls eine schrittweise Einführung geplant ist, nach welchen Kriterien erfolgt diese?
Antwort: Siehe Frage 3.
Frage 5: Für welche Leistungsarten soll die Bezahlkarte in Darmstadt eingesetzt werden?
Antwort: Der Leistungsumfang richtet sich nach § 3 Absatz 3 Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit Ziffer 1.2.2 der Weisung des Landes Hessen.
Frage 6: Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen vor dem Start noch erfüllt werden?
Antwort: Die Anbindung und Implementierung der Schnittstelle zum Fachverfahren erfolgen aktuell im Rahmen des stadtinternen Steuerungsmodells unter der Projektleitung der Digitalstadt durch das Amt für Soziales und Prävention sowie das Amt für IT in Abstimmung mit allen weiteren zu beteiligenden Ämtern. Die finale Version wurde vom Hersteller am 05.05.2026 ausgeliefert. Somit laufen ab diesem Datum die intern noch erforderlichen Prüfprozesse der IT.
Frage 7: Gibt es bereits einen Zeitplan für die Umstellung der Leistungsgewährung?
Antwort: Vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse und der technischen Implementierung der Fachverfahrensanbindung wäre eine Umsetzung der Leistungsgewährung in Form der Bezahlkarte voraussichtlich zum 1. Juni 2026 möglich.
Frage 8: Welche Gesamtkosten sind für die Stadt Darmstadt mit der Einführung und dem Betrieb der Bezahlkarte zu erwarten, inklusive Einrichtung, Personalkosten und laufender Gebühren?
Antwort: Aktuell übernimmt das Land Hessen bis auf Weiteres gemäß der Weisung alle Kosten im Kontext der Bezahlkarte mit Ausnahme der Personalkosten in den Gebietskörperschaften. Trotz Nachfragen nennt das Land Hessen keine Zahlen zu den Kosten im Zusammenhang mit der Einführung und dem Betrieb der Bezahlkarte. Auch ist noch unklar, für welchen Zeitraum das Land die Kosten vollständig trägt. Eine valide Bezifferung der Personalkosten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kontext der Einführung und Umsetzung der Bezahlkarte ist aufgrund des laufenden Prozesses aktuell nicht möglich. Bereits seit Oktober 2024 wurde Personal der Wissenschaftsstadt Darmstadt allein in Videokonferenzen mit der Koordinierungsstelle des Landes im Umfang von rund 50 Stunden gebunden. Hinzu kommen die internen Abstimmungen nach dem neuen Steuerungsmodell mit den beteiligten Querschnittsämtern der Stadtverwaltung sowie die technischen und datenschutzrechtlichen finalen Prüfungen, die erst seit der Freischaltung der Schnittstelle zum Fachverfahren Ende Januar 2026 möglich sind.
22.04.2026 Sondervermögen
Verwendung Sondervermögen Bund
Sehr geehrte Damen und Herren,
den konkreten Antworten vorangestellt ist darauf hinzuweisen, dass das Länder-und-Kommunal Infrastrukturfinanzierungsgesetz
des Bundes und die darauf fußenden gesetzlichen Regelungen der Bundesländer
die Kommunen nicht dazu verpflichten, gänzlich neue Investitionsmaßnahmen zu generieren.
Im Gegenteil sind kommunale Investitionsvorhaben förderfähig, die bereits in der Mittelfristigen
Investitionsplanung der Kommunen enthalten sind. Es sind ebenso Maßnahmen förderfähig, die bereits
begonnen wurden, solange der Beginn nicht vor dem 01.01.2025 liegt (siehe auch Antwort zu
Frage 6).
Aus Sicht des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfüllen diese durchaus kommunalfreundlichen
Vorgaben dennoch das Ziel des Bundesgesetzgebers, mit dem Förderprogramm konjunkturelle
Anreize und Impulse für ein verstärktes Wirtschaftswachstum zu schaffen, da ohne das Förderprogramm
viele Kommunen nicht in der Lage wären, sämtliche geplante Vorhaben der eigenen Mittelfristigen
Investitionsplanung umzusetzen. Dies gilt auch uneingeschränkt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Daher ist es geradezu geboten, bereits bekannte Investitionsvorhaben im Förderprogramm zu
berücksichtigen, da das Mittelfristige Investitionsprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt anderenfalls
nicht (vollständig) umsetzungsfähig wäre. Ich verweise diesbezüglich auf die bekannte Begrenzung
der Neuverschuldung durch die Kommunalaufsicht, die auch weiterhin Bestand haben wird.
Ferner ist es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sowohl auf Seiten des Fördermittelempfängers
wie auch des Fördermittelgebers geboten, die Fördermittel auf wenigen Vorhaben zu konzentrieren.
Im Weiteren beantworte ich Ihre Große Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie sieht exakt die Planung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes in den
nächsten Jahren aus? Übersicht: Zeitplan, Inhalt und jeweils Höhe
Antwort: Vorgesehen ist es, die Maßnahmen Berufsfeuerwehr Nord, Rheinstraßenbrücke und Grundschule Ludwigshöhviertel anzumelden, da dadurch das größtmögliche Volumen in den nächsten Jahren abgerufen und das Investitionsprogramm entlastet werden kann. Nach Antragstellung müssen die Maßnahmen jedoch erst genehmigt und auf die Förderliste aufgenommen werden. Erst danach kann eine exakte Planung und Übersicht über die finanziellen Mittel des Förderprogramms in der gewünschten Form erstellt werden.
Frage 2: Welche gesetzliche Grundlage bzw. welche Regelung findet bei der Verwendung Eingang?
Antwort: Gesetzliche Grundlagen sind das Länder-und-Kommunal Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG,
die Verwaltungsvereinbarung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LuKIFG (VV-LuKIFG), das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz – HIFG sowie darauf aufbauend der Zuwendungsvertrag zur Investitionsoffensive Hessen.
Frage 3: Wie werden die Projekte und Mittel priorisiert?
Antwort: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versucht mit möglichst wenig Aufwand den größt- und schnellstmöglichen Nutzen zu erzielen, um die Kreditaufnahmen in den nächsten Jahren mit hohen Einzahlungen aus dem Programm zu entlasten.
Frage 4: Welche Beträge fließen konkret in Infrastrukturprojekte für den Straßenverkehr bzw. in die maroden
Brücken Darmstadts? Bitte konkrete Projekte und Summen nennen.
Antwort: Projekt Rheinstraßenbrücke. Zu den Summen siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5: Welche Beträge fließen konkret in Infrastrukturprojekte für Schulen bzw. Kindergärten?
Bitte konkrete Projekte und Summen nennen.
Antwort: Grundschule Ludwigshöhviertel. Zu den Summen siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 6: Können bereits geplante oder begonnene Projekte berücksichtigt werden?
Antwort: Ja, wenn sie nach dem 1.1.2025 begonnen wurden.
Frage 7: Wird eine kommunale Kofinanzierung in Anbetracht der prekären Haushaltslage stattfinden?
Antwort: Da die drei Projekte zusammen ein größeres Finanzierungsvolumen aufweisen, als die Stadt (mit der
ersten Tranche) an Förderung erhält, bleibt ein Teil, der aus kommunalen Mitteln zu finanzieren ist.
Frage 8: Gibt es Vorgaben zur Vergabe?
Antwort: Die Kommunen sind zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet.
Frage 9: Ist vorgesehen das Sondervermögen mit anderen Fördermitteln zu kombinieren?
Antwort: Derzeit nicht.
Frage 10: Können die Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung verwendet werden?
Antwort: Sofern im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung förderfähige Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt
werden sollen, können die Fördermittel für Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung verwendet
werden.
Frage 11: Welche Fördermöglichkeiten bestehen gezielt für kleinere und mittlere Unternehmen in Darmstadt?
Antwort: Fördermöglichkeiten für kleinere und mittlere Unternehmen in Darmstadt bestehen nur, wenn diese
die Fördervoraussetzungen des § 4 HIFG erfüllen und zu den dort genannten Förderbereichen zählen.
Da der Gesetzgeber vorgibt, dass die Mittelverwendung nur statthaft ist, wenn sie unmittelbar der Erfüllung
kommunaler Aufgaben dient, ist nach Einschätzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine allgemeine
Wirtschaftsförderung ausgeschlossen.
Frage 12: Welche Branchen werden bei der möglichen Verwendung einer Wirtschaftsförderung besonders berücksichtigt?
Antwort: Das HIFG unterscheidet nicht nach Branchen.
Frage 13: Können Mittel zur Entwicklung von Gewerbegebieten oder Industrieflächen eingesetzt werden?
Antwort: Nein, mit Ausnahme der technischen Infrastruktur.
Frage 14: Gibt es Förderungen für die Ansiedlung neuer Unternehmen?
Antwort: Es gibt keine direkte Förderung für die Ansiedlung neuer Unternehmen. Indirekt besteht die Förderung
durch den Ausbau und die Verbesserung kommunaler Infrastruktur.
Frage 15: Können Fördermittel zur Förderung von Programmen für Fachkräfte eingesetzt werden?
Antwort: Nein.
Frage 16: Wie hoch sind die Förderquoten für wirtschaftsbezogene Projekte?
Antwort: Nicht Bestandteil des Sondervermögens Infrastruktur.
Frage 17: Welche Kriterien werden zur Bewertung der wirtschaftlichen Wirkung herangezogen?
Antwort: Nicht Bestandteil des Sondervermögens Infrastruktur.
Frage 18: Wie können Kommunen Einfluss auf die Priorisierung wirtschaftlicher Projekte nehmen oder entscheiden sie autonom?
Antwort: Nicht Bestandteil des Sondervermögens Infrastruktur.
Frage 19: Gibt es bereits Beispiele aus anderen Kommunen mit der erfolgreichen Beantragung von wirtschaftlichen
Projekten?
Antwort: Nicht Bestandteil des Sondervermögens Infrastruktur.
Frage 20: Gibt es Abweichungen von den vorgesehenen Verwendungszwecken?
Falls ja, welche Bereiche, Beträge und Begründung.
Antwort: Nein
22.04.2026 Sicherheitslage Herrngarten
Frage 1: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt aktuell gegen die zunehmende Beschaffungskriminalität im Herrngartenbereich?
Antwort
Grundsätzlich ist die Bekämpfung von Kriminalität Aufgabe der Landespolizei, die Stadt Darmstadt unterstützt die Landespolizei bei ihrer Arbeit. Deshalb prüft die Stadt momentan eine Waffenverbotszone im Bereich des Rondells im Herrngarten. Die Stadtpolizei unterstützt darüber hinaus die Landespolizei bei der Überwachung, insbesondere mit gemeinsamen Streifen, aber auch durch eigenständige Präsenz und Kontrollen im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten.
Frage 2: Welche polizeilich erfassten Straftaten wurden im Herrngartenviertel in den letzten sechs Monaten registriert, aufgeschlüsselt nach Deliktsarten?
Antwort
Die Frage 2 fällt in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei. Für die Beantwortung wird gebeten, sich unmittelbar an die zuständige Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg zu wenden.
Frage 3: Gibt es Pläne für eine stärkere Ausleuchtung des Herrngartenbereichs, insbesondere rund um Spielplatz, Drogenzentrum und Schleiermacherstraße?
Antwort
Im letzten Jahr wurden bereits zwei Maßnahmen umgesetzt:
Erstens: Am Rondell wurden einzelne Leuchtmitteln von 70 W auf das technisch höchstmögliche 100 W getauscht (Natriumdampf-Hochdrucklampen).
Zweitens: Im Bereich der Schleiermacherstraße und am Rondell wurde die Nachtabsenkung deaktiviert. Üblicherweise wurden die Leuchten zwischen 22:30 Uhr und 6:00 Uhr auf ca. 70% der installierten Leistung reduziert (Nachtabsenkung). Nun laufen sie die ganze Nacht mit 100% der installierten Leistung.
In diesem Jahr am 27.02. wurde die Nachtabsenkung für den ganzen Herrngarten (ca. 100 Leuchten) deaktiviert. Wesentlich ist die Erkennbarkeit der Personen am Ort. In der AG Sicherheit wird aktuell das Gesamtkonzept u.a. für die Beleuchtung am Rondell und im gesamten Herrngarten erarbeitet. Die Ergebnisse werden in eine Magistratsvorlage einfließen.
Frage 4: Welche konkreten Überlegungen zur Verlegung des Drogenzentrums an einen anderen Standort werden derzeit geprüft?
Antwort
Derzeit wird keine Verlegung der Drogenhilfe Central an einen anderen Standort geprüft.
Frage 5: Welche Maßnahmen zur Verlegung oder zusätzlichen Absicherung des Spielplatzes sind geplant
Antwort
In der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Mai wurde auf Antrag der Fraktion Uffbasse beschlossen, den Standort des genannten Spielplatzes sowie seine Zugänge zu überprüfen. Diesem Antrag werden Magistrat und Verwaltung nachkommen.
Frage 6: In welchem Stadium befindet sich die Prüfung einer Kameraüberwachung des Herrngartenbereichs
Antwort
Von der Kameraüberwachung eines Herrngartenbereichs wird Abstand genommen. Durch die Überwachung eines einzelnen Bereichs des Herrngartens würde es voraussichtlich zu einem Verdrängungseffekt der Drogenszene in die übrigen Bereiche des Herrngartens und in das Johannisviertel kommen. Dies sollte vermieden werden.
Frage 7: Welche Unterstützung plant die Stadt für das Café im Herrngarten, um eine Wiedereröffnung zu ermöglichen?
Antwort
Das Café im Herrngarten ist bereits geöffnet. Die Stadt steht in permanentem Austausch mit dem aktuellen Pächter des Herrngartencafes. Diesem wird insbesondere gewerblich weitestgehend entgegengekommen, um einen weiteren Betrieb zu ermöglichen.
Frage 8: Welche langfristigen Konzepte werden entwickelt, um die Belastung der Anwohner durch das Drogenzentrum abzumildern?
Antwort
Die Stadt entwickelt derzeit verschiedene Konzepte, um die Rahmenbedingungen im und um das Central zielgerichtet zu entwickeln. Durch diese Konzepte sollen auf der einen Seite die suchterkranken Menschen eine bestmögliche Unterstützung erhalten, auf der anderen Seite die Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Passantinnen möglichst geringgehalten werden. Aktuell wird eine Magistratsvorlage abgestimmt, in welcher die Konzepte zusammengestellt werden.
