Zurück zu den Anträgen
Die AfD-Fraktion hatte den Antrag gestellt, weil in Darmstadt die ersten Personen mit Vollverschleierung in den Behörden erschienen waren, vor allem in Arheilgen.
Der Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung nicht im geringsten sachlich diskutiert. Außerdem gab es allgemeine diffamierende Äußerungen der anderen Parteien, dass ein solcher Antrag sowieso nur ein Beispiel dafür sei, dass man in der AfD fremdenfeindlich eingestellt sei.
Der Oberbürgermeister Jochen Partsch antwortete auf den Antrag mit allgemeinen Floskeln, dass in Bezug auf Vollverschleierung in Darmstadt eigentlich rechtlich alles geklärt sei und man nicht aktiv werden müsste.
Das allerdings widersprach den öffentlichen Äußerungen seines Bundes-Parteivorsitzenden Özdemir, der sich zuvor schon gegen die Vollverschleierung in Deutschland ausgesprochen hatte und der Meinung war, dass es rechtlich geklärt werden müsste, in welchen Fällen in Ländern und Kommunen die Vollverschleierung untersagt werden könnte. Ähnlich hatte sich auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel geäußert.
Die AfD-Fraktion in Darmstadt bleibt trotz der Ablehnung des Antrags daher bei ihrer Meinung, dass das Problem der Vollverschleierung rechtlich geklärt werden muss. Tatsächlich wurden anschließend auch in einigen Bundesländern rechtliche Regelungen getroffen.
Lesen Sie hier die genaue Begründung für den Antrag: